Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
Volltext
Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für »Betreutes Wohnen« haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Frist
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.