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Bürgerservice

Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung

Leistungsbeschreibung

Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.