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Bürgerservice

Zulassung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung

Leistungsbeschreibung

Für den Neubau, den Umbau sowie die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.

Falls das Bauvorhaben keine Baugenehmigung erfordert oder diese noch nicht beantragt werden soll und Sie mit dem Entwurf vom öffentlichen Baurecht abweichen wollen, kann gemäß § 66 NBauO separat ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

Ein Entwurfsverfasser wird gem. §66 Abs.2 Niedersächsische Bauordnung nicht benötigt bei:

  1. Entwürfen einfacher Art, wenn kein Nachweis der Standsicherheit erforderlich ist, und
  2. bei Abweichungen im Rahmen verfahrensfreier Baumaßnahmen

Bei der Bezeichnung der einzelnen Dateien zu den Dokumenten beachten Sie bitte die Anforderungen an elektronische Dokumente unter dem Reiter „Formulare“. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann zu Verzögerungen des Verfahrens führen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der niedersächsischen Baugebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Genehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§66 Niedersächsische Bauordnung

Formulare

Zuständige Stellen

Zuständige Stellen

Amt für Bauen und Kreisentwicklung

Trift 27
Gebäude 8
29221 Celle

Stadt Bergen, Gemeindefreier Bezirk Lohheide, Gemeinden Eschede und Faßberg
Stefan Eisenschmidt
Telefeon: 05141 / 916 6022
Fax: 05141 / 916 36022
E-Mail: Stefan.Eisenschmidt@lkcelle.de

Gemeinden Bröckel, Wienhausen und Winsen (Aller)
Max-Wilfried Nieberg
Telefon: 05141 / 916 6033
Fax: 05141 / 916 36033
E-Mail: Max-Wilfried.Nieberg@lkcelle.de

Gemeinden Eicklingen und Langlingen, Samtgemeinde Lachendorf
Axel Schröter
Telefon: 05141 / 916 6024
Fax: 05141 / 916 36024
E-Mail: Axel.Schroeter@lkcelle.de

Gemeinde Hambühren und Samtgemeinde Wathlingen
Sven Deidert
Telefon: 05141 / 916 6020
Fax: 05141 / 916 36020
E-Mail: Sven.Deidert@lkcelle.de

Gemeinde Wietze und Gemeinde Südheide
Dieter Winkelmann
Telefon: 05141 / 916 6029
Fax: 05141 / 916 36029
E-Mail: Dieter.Winkelmann@lkcelle.de

Ansprechpartner Digitale Bauplattform

ITEBO GmbH
Dielingerstraße 39/40
490704 Osnabrück

Telefon: 0541/9631-831
E-Mail: itebau@itebo.de
Internet: ITEBO-Unternehmensgruppe für öffentliche IT: ITeBAU - FAQ