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Bürgerservice

Bewachungsgewerbe Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Unter Bewachungsgewerbe wird die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit verstanden. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen von

  • der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über
  • den Veranstaltungsdienst,
  • die Fluggastkontrolle,
  • die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
  • den Personenschutz bis hin zur
  • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z. B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis, die von der zuständigen Stelle erteilt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Auszug aus dem Handelsregister
    • Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
  • Unterrichtungsnachweis
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
  • Auskunft über Einträge gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) und § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die antragstellende Person in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
  • ggf. steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

bei den Tätigkeiten "Schutz  vor Ladendieben", "Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr",  "Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken":

  • Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr.40.1.12  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 2500,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Formulare

Voraussetzungen

  • erforderliche Zuverlässigkeit und die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten für den Gewerbebetrieb
  • Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe, wenn folgende Tätigkeiten durchgeführt werden:
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken

bei sonstigen Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe

  • Unterrichtungsnachweis für das Bewachungsgewerbe