Inhalt

Bürgerservice

Jagderlaubnis: Mitteilung

Leistungsnummer: 99067001001000

Volltext

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Kontakt Jagderlaubnis

Marieke Pöplow

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal