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Bürgerservice

Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

Abfallentsorgung: An wen muss ich mich wenden

Die Abfallentsorgung erfolgt im Landkreis Celle über den Zweckverband Abfallwirtschaft:

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT CELLE
Braunschweiger Heerstraße 109
29227 Celle
Deutschland

Tel  05141.7502-222
Fax  05141.7502-499
E-Mail  info@zacelle.de
Internet: www.zacelle.de

Fragen bezüglich der gelben Tonne, beziehungsweise gelber Sack müssen an die an die Firma

RMG Rohstoffmanagment richten:

RMG Rohstoffmanagement GmbH
Erbacher Straße 23
65343 Eltville am Rhein

Tel. 0800 / 400 600 5

Hinweis: Der Landkreis Celle kann die Ausschreibung für das System Grüner Punkt nicht beeinflussen und hat auch keine
Mitsprache bei der Vergabe

Leistungsbeschreibung

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

  • Wertstoffe aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind.
  • die gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Wertstoffen (verwertbare Abfälle) ist nur zulässig, wenn diese bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde;
  • angezeigte Sammlungen können von der zuständigen Behörde untersagt oder beschränkt werden
  • gemischte Abfälle aus privaten Haushalten dürfen nicht gewerblich oder gemeinnützig gesammelt werden (z. B. Sperrmüll)

Elektroschrott (defekte Elektroaltgeräte) müssen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den zur Rücknahme verpflichteten Händlern zurückgegeben werden.

Teaser

Sie möchten gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der zuständigen Stelle anzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens,
  2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung,
  3. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
  4. eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten sowie
  5. eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleistet wird.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro an.

  • Gebühr: 50,00 - 100,00 Euro

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wer eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Voraussetzungen

Der Zweck muss eine Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken sein.

Der Sammlung darf einem überwiegenden öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen.

Urheber