Aufenthaltserlaubnis: Erteilung - zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
Leistungsbeschreibung
Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU , auch EU Blue Card, beantragen (Aufenthaltstitel für eine hochqualifizierte Beschäftigung).
Eine Blaue Karte EU kann ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen hat oder einen bereits unterschriebenen bzw. bereits bestehenden Arbeitsvertrag und damit mindestens ein bestimmtes Bruttogehalt erreicht
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der deutschen Auslandsvertretung, d.h. bei der Botschaft oder dem Konsulat, im Aufenthaltsstaat der im Ausland lebenden Person.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, wenn sich die antragstellende Person bereits in Deutschland aufhält
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Blaue Karte EU muss vor Einreise nach Deutschland beantragt werden. Sie ist zunächst höchstens für vier Jahre gültig. Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate erteilt. Eine anschließende Verlängerung bzw. Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Inhaberinnen/Inhaber einer Blauen Karte EU erhalten grundsätzlich nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, soweit ein Arbeitsvertrag fortbesteht.
Sind gute Deutschkenntnisse (Niveau B1) vorhanden, wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren erteilt. Zeiten der Besitzerin/des Besitzes einer von anderen EU-Staaten ausgestellten Blauen Karte werden unter bestimmten Voraussetzungen für den Erhalt einer Daueraufenthaltserlaubnis-EG in Deutschland angerechnet.
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU, die diese seit 18 Monaten besitzen, haben das Recht, in einen anderen EU-Staat (Ausnahme: Großbritannien, Irland und Dänemark) weiterzuwandern. Dies ist in fast allen EU-Staaten ohne Beantragung eines Visums möglich. Zudem darf sich die Inhaberin/der Inhaber der Blauen EU Karte bis zu 12 Monate außerhalb der EU aufhalten, ohne das Aufenthaltsrecht in Deutschland bzw. der EU zu verlieren.
Familienangehörige von Inhaberinnen/Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Der Ehegattennachzug ist ohne den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder anderer Integrationsmaßnahmen möglich.