Versteigerung: Anzeige
Hinweis auf die Stadt Celle beim Ordnungsamt
Sofern Sie im Stadtgebiet wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt der Stadt Celle. Tel. 05141 – 120
Zum Online-Antrag Kleiner Waffenschein
Leistungsbeschreibung
Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Versteigerererlaubnis
- schriftliche Anzeige aus der hervorgehen muss:
- Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und
- Gattung der zu versteigernden Ware
- Bei Versteigerung von Waren,
- die zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder
- wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder
- im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
- in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht,
werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:
- der Anlass der Versteigerung sowie
- der Name und die Anschrift der Auftraggeber
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Nachmeldung einzelner Versteigerungsgegenstände ist möglich, wenn die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2a Versteigererverordnung (VerstV) erfüllt sind.
Eine neue Versteigerung am Ort der vorhergehenden Versteigerung darf erst dann begonnen werden, wenn die vorhergehende Versteigerung mindestens vor 5 Tagen beendet wurde. Eine Versteigerung darf die Dauer von 6 Tagen nicht überschreiten. In Einzelfällen kann die zuständige Stelle gemäß § 3 Absatz 3 VerstV von den genannten Fristen Ausnahmen gewähren.