Inhalt

Bürgerservice

Prüf- und Siegelplaketten Ersatz

Leistungsbeschreibung

Wenn sich eine Plakette (Siegel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder bis zur Unkenntlichtkeit beschädigt wurde, müssen eine bzw. mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich weiterer Details an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • HU-Prüfbericht bzw. AU-Prüfbescheinigung
    • soweit die entsprechenden Daten nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Abmeldebescheinigung hervorgehen
  • Kennzeichenschild, auf dem die Plakette beschädigt bzw. entfernt wurde

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.