Liegenschaftsverwaltung
Die Liegenschaftsverwaltung sorgt dafür, dass sämtliche Gebäude des Landkreises Celle betriebsbereit sind, d. h., dass sie mit Energie versorgt und gereinigt sowie mit Möbeln und Verbrauchsmaterialien ausgestattet werden.
Hierfür werden in Zusammenarbeit mit der zentralen Vergabestelle verschiedenste Ausschreibungen veröffentlicht und Rahmenverträge abgeschlossen.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.
Vertragliche Angelegenheiten zum An- und Verkauf von Liegenschaften sowie zur Verpachtung oder Anmietung werden hier ebenso bearbeitet wie Versicherungs- und Haftpflichtangelegenheiten des Landkreises Celle.
Ansprechpartner:
Räume des Landkreises für externer Nutzerinnen und Nutzer
Der Landkreis Celle stellt unter bestimmten Voraussetzungen Externen für Veranstaltungen wie Konzerte, Vorträge, Fortbildungen oder Versammlungen den Beckmann Saal zur Verfügung. Kommerzielle Nutzer sowie politische Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
Eine Anfrage zur Raumnutzung stellen Sie bitte über diesen Vordruck:
Die Buchungsanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar – für eine verbindliche Buchung wird im Anschluss an Ihre Anfrage eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen.
Die Überlassung des Beckmann Saals durch den Landkreis beinhaltet keine ggf. erforderliche Genehmigung der Veranstaltung. Für die Nutzung wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
Des Weiteren stellt der Landkreis Celle auch Räume in Schulen und den Neuen Kreistagssaal zur Verfügung. Für weitere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Herrn Sandvoß auf.