Sportförderung und Sporthallenbelegung
Der Landkreis Celle legt Wert auf ein vielfältiges Sportangebot und fördert dieses, indem er die Instandhaltung oder Errichtung von Sportstätten finanziell unterstützt, Vereinen Zuschüsse für die Beschaffung von Sportgeräten gewährt oder Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen ehrt.
Grundlage für die Förderung des Sports in Niedersachsen bildet das Niedersächsische Sportförderungsgesetz (NSportFG). Gemäß § 1 Abs. 1 dieses Gesetztes soll den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes Niedersachsen die Möglichkeit verschafft werden, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach ihren Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen.
Bei allgemeinen Anfragen wenden Sie sich bitte an Sportfoerderung@LKCelle.de.
Ansprechpartner
Alina Knop
Telefon: 05141 / 916 2110
Fax: 05141 / 32110
E-Mail: Alina.Knop@LKCelle.de
Zuschüsse
Institutionen wie der Kreissportbund (KSB), die Sportfachverbände und Sportvereine erhalten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Mittel für ihre satzungsgemäßen Aufgaben im nichtinvestiven und investiven Bereich.
Auch Ehren- und Siegerpreise für Sportveranstaltungen, Jubiläumszuwendungen oder Schulsportwettbewerbe können gefördert werden. Sprechen Sie uns zu den verschiedenen Möglichkeiten gern an!
Die Grundlagen unserer Förderung und einzureichenden Antragsunterlagen finden Sie hier:
- PDF-Datei: (132 kB)
- PDF-Datei: (235 kB)
- PDF-Datei: (289 kB)
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Richtlinien über die Ehrung von Sportlern
Antrag auf Sportstättenförderung
Sportstättenförderanträge - Anlage 1 - Erklärung des verhandenen Vermögens
Sportstättenförderanträge - Anlage 2 - ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Sportstättenförderanträge - Checkliste zur Anstragsstellung beim Landkreis Celle
Sportlerehrung
Jedes Jahr ehrt der Landkreis Celle in einem festlichen Rahmen Sportlerinnen und Sportler oder ganze Mannschaften, die besonders gute Leistungen erreicht haben, sowie Personen, die sich durch ein Ehrenamt im Sport über lange Jahre verdient gemacht haben.
Die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Ehrungen finden Sie hier: