Sportförderung und Sporthallenbelegung
Der Landkreis Celle legt Wert auf ein vielfältiges Sportangebot und fördert dieses, indem er die Instandhaltung oder Errichtung von Sportstätten finanziell unterstützt, Vereinen Zuschüsse für die Beschaffung von Sportgeräten gewährt oder Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen ehrt.
Grundlage für die Förderung des Sports in Niedersachsen bildet das Niedersächsische Sportförderungsgesetz (NSportFG). Gemäß § 1 Abs. 1 dieses Gesetztes soll den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes Niedersachsen die Möglichkeit verschafft werden, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach ihren Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen.
Bei allgemeinen Anfragen wenden Sie sich bitte an Sportfoerderung@LKCelle.de.
Zuschüsse
Institutionen wie der Kreissportbund (KSB), die Sportfachverbände und Sportvereine erhalten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Mittel für ihre satzungsgemäßen Aufgaben im nichtinvestiven und investiven Bereich.
Auch Ehren- und Siegerpreise für Sportveranstaltungen, Jubiläumszuwendungen oder Schulsportwettbewerbe können gefördert werden. Sprechen Sie uns zu den verschiedenen Möglichkeiten gern an!
Die Grundlagen unserer Förderung und einzureichenden Antragsunterlagen finden Sie hier:
Richtlinien:
- PDF-Datei: (132 kB)
- PDF-Datei: (1.3 MB)
Richtlinien über die Ehrung von Sportlern
Anträge (digital)
Antrag Sportstättenförderung (digital)
Antrag Sportgeräteförderung (digital)
Antrag Jubiläumszuschuss (digital)
Anträge (papierform)
Antrag auf Sportstättenförderung
Sportstättenförderanträge - Anlage 1 - Erklärung des verhandenen Vermögens
Sportstättenförderanträge - Anlage 2 - ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Sportstättenförderanträge - Checkliste zur Anstragsstellung beim Landkreis Celle
Antrag auf Sportgeräteförderung
Sportlerehrung
Jedes Jahr ehrt der Landkreis Celle in einem festlichen Rahmen Sportlerinnen und Sportler oder ganze Mannschaften, die besonders gute Leistungen erreicht haben, sowie Personen, die sich durch ein Ehrenamt im Sport über lange Jahre verdient gemacht haben.
Die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Ehrungen finden Sie hier:
Meldung zur Sportlerehrung: Verdienstvolle
Meldung zur Sportlerehrung: Mannschaften
Meldung zur Sportlerehrung: Sportlerinnen und Sportler
Belegung von Sporthallen
Die Sporthallen des Landkreises Celle dienen in erster Linie dem Schulsport, werden aber außerhalb der Schulzeiten auch den Sportvereinen für eine kostenfreie Nutzung zur Verfügung gestellt.
Sie als Verein möchte für Ihren Sport eine Halle des Landkreises Celle nutzen?
Dann können Sie online Ihre Hallenbelegungszeit buchen.
