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Tierschutzanzeige erstatten

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Dazu wenden Sie sich bitte per E-Mail an vetamt@lkcelle.de oder per Telefon an die 05141 / 916 5900. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

  • beteiligte Personen und (falls bekannt) Zeugen unter Angabe des Namens, der Adresse und ggf. der Telefonnummer
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls

Allgemeine Dokumente:
Merkblatt Tiertransporte
Merkblatt für Tierärzte und Tierärztinnen zur Anleitung der Praxisphase nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)
Merkblatt Hundehaltung
Empfehlungen zur Auswahl eines Züchters beim Welpenkauf
Merkblatt Informationen zur Frettchenhaltung
Merkblatt Pferd und Transport
Merkblatt für Pferdepensions- und Stallbetreiber
Merkblatt Pferdehaltung
Merkblatt Rinderhaltung
Informationen zum Enthornen von Kälbern
Merkblatt Freilandhaltung von Schafen
Begleitpapier für Schafe / Ziegen
Bestandregister für Schafe und Ziegen
Merkblatt Freilandhaltung von Schweinen
Merkblatt Sauenhaltung
Merkblatt Haltung von Mini-Pigs
Merkblatt zur Nottötung von Saugferkeln von bis zu 5 kg Gewicht
Merkblatt Gehegewild – Haltung und Vermarktung
Merkblatt Tötung von Nutztieren durch den Tierhalter