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Registrierung von Tierbeständen nach Viehverkehrsordnung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Esel, Pferde, Bienen oder Tauben halten möchte, hat seine Tiere umgehend, spätestens bei Beginn der Tätigkeit, dem Veterinäramt des Landkreises Celle unter Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Jeder Tierhalter erhält eine Registriernummer. Bitte verwenden Sie dazu den nebenstehenden Antrag. Tierhalter, die ihre registrierte Hofstelle übertragen möchten, verwenden bitte das Formblatt Hofübergabe. Der Antrag ist an das Veterinäramt des Landkreises Celle zu richten.


Mit der Registrierung Ihrer Tierhaltung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen. Nur wenn dem Veterinäramt alle Tierhaltungen in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt sind, kann im Seuchenfall eine effektive Seuchenbekämpfung erfolgen. Zudem besteht für die o.a. Tierarten eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse.

Antrag auf Registrierungsnummer

Hier finden Sie den Antrag mit Anlagen zum Download:

  • Hinweise zum Ausfüllen des Antrages
  • Registriernummernantrag
  • Anlage 1
  • Anlage 1a
  • Anlage 4
  • Anlage 4a
  • Angaben zu Beteiligten/Gesellschaftern bzw. Ehepartnern
  • Ergänzende Angaben zur Haltung von Schweinen, Geflügel und Einhufern

Anmeldung von Tieren bei der Tierseuchenkasse

Soweit sie schon als Tierhaltungsbetrieb registriert sind, melden Sie die Tierhaltung direkt der Niedersächsische Tierseuchenkasse, Brühlstr. 9, 30169 Hannover (Tel.: 0511-701560 oder Fax.: 7015699). Zur erstmaligen Registrierung Ihres Tierbestandes melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, dort erhalten Sie die Anträge zur Vergabe neuer Registriernummern und Anmeldung des Tierbestandes.

  • Informationen über die Tierseuchenkasse
  • Merkblatt: Pferd + Tierseuchenkasse