Bestehen Anzeigepflichten für Arzneimittel außerhalb von Apotheken
Betriebe, die im Landkreis Celle (einschließlich Stadt Celle) eine oder mehrere der nachstehenden Tätigkeiten ausüben, haben Beginn, Veränderungen und Aufgaben beim Landkreis Celle anzuzeigen:
- Großhandel mit für den Verkehr außerhalb von Apotheken freigegebenen Fertigarzneimitteln;
- Großhandel mit Gasen für medizinische Zwecke;
- Einzelhandel mit für den Verkehr außerhalb von Apotheken freigegebenen Arzneimitteln;
- Versandhandel mit für den Verkehr außerhalb von Apotheken freigegebenen Arzneimitteln;
- Abgabe von mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichneten, in ihren Wirkungen allgemein bekannten Pflanzen oder Pflanzenteilen oder Presssäften aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen im Reisegewerbe;
- Arzneimittel bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt zu sein (z. b. Heilpraktiker).
Für die Anzeige kann das Formblatt "Anzeige Anwendung von oder Handel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken" verwendet werden.
Weitergehende Informationen können dem Merkblatt "Handel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken" entnommen werden.