Welche Arzneimittel darf ich bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, anwenden
Nur für die jeweilige Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassene oder registrierte Arzneimittel oder aber zulassungsfreie Arzneimittel mit Wirkstoffen, die in den Anhängen I bis III der EU-Verordnung 2377/90 gelistet sind (z.B. registrierte Homöopatika ab D 6) oder die nicht unter diese Verordnung fallen (z.B. Hefen, Maiskeimöl, Glucose etc.). Im Zweifelsfall sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt.