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Wie ist der Erwerb, Besitz und die Anwendung von Tierarzneimitteln zu dokumentieren

  1. Der Erwerb und Besitz der Medikamente ist anhand der vom Tierarzt vollständig ausgefüllten Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg zu belegen.
  2. Der Erwerb und Besitz von Arzneimittel, welche in einer Apotheke erworben wurden, sind mittels Rechnungsbeleg nachzuweisen.
  3. Jede Anwendung von nicht-freiverkäuflichen Tierarzneimittel bei allen Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (z.B. auch Pferde, Bienen, Tauben, ...), ist in einem Bestandsbuch (Muster siehe Rückseite) einzutragen. Hierbei ist es unerheblich ob das angewandte Medikament vom Tierarzt oder Apotheker bezogen wurde.
  4. Die Anzahl, Identität und der Standort der behandelten Tiere ist so genau zu erfassen, dass eine Bestimmung des einzelnen behandelten Tieres od. der behandelten Tiergruppe unmittelbar möglich ist.
  5. Die Arzneimittelanwendungs- und Abgabebelege, die Rechnungsbelege und das Bestandsbuch sind mindestens für 5 Jahre aufzubewahren.