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Arzneimittelrechtliche Pflichten des Tierarztes

Für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, hat der Gesetzgeber arzneimittelrechtliche Regeln hinsichtlich der Anwendung, Abgabe und Dokumentation von Arzneimitteln für den Tierarzt normiert. Wesentliche Pflichten können dem „Merkblatt Arzneimittelrechtliche Pflichten des Tierarztes“ entnommen werden.

Dokumente:

  • Bestandsbuch Bienen
  • Bestandsbuch Pferde
  • Bestandsbuch Schweine
  • Bestandsbuch Arzneimittel
  • Erläuterungen zum Bestandsbuch
  • Merkblatt Tier- und Arzneimittel
  • Merkblatt für Tierheilpraktiker