Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Geflügelfleischuntersuchung wird im Landkreis Celle durch angestellte Tierärzte und Fleischkontrolleure durchgeführt. Hierbei ist der Landkreis Celle in Bezirke aufgeteilt. Die Gebühren werden direkt durch die Fleischuntersuchungstierärzte und Fleischkontrolleure aufgrund der Gebührenordnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bzw. der Gebührenordnung für die Geflügelfleischbeschau erhoben.
Auch Haarwild und Gehegewild unterliegt der Untersuchungspflicht. Siehe hierzu "Merkblatt für Jagdausübungsberechtigte" oder "Merkblatt für Gehegewild-Halter"
Bezüglich der Entsorgung der Schlachtabfälle siehe unter Tierkörperbeseitigung.
Dokumente:
- Untersuchungsbezirke
- Trichinenproben-Abgabestellen
- Trichinen-Proben
- Schlachttier-Gebühren
- Merkblatt für Gehege-Farmwildhaltung
- Merkblatt für Jagdausübungs-Berechtigte
- Informationen für Jagdausübungsberechtigte (Fortbildung)
- Begleitschein Notschlachtung gem. Anlage 8 Tier-LMHV
- Formular Informationen Lebensmittelkette Landvieh
- Merkblatt Anwendung Homöopathika bei Lebensmittel liefernden Tieren
- Merkblatt Hausschlachtungen