Tierkörperbeseitigung
Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse müssen grundsätzlich über Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden. Einzelne Hunde, Katzen oder andere Kleintiere können auf dem eigenen Grundstück, soweit dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, in einer Tiefe von mindestens 50 cm vergraben werden. Die Durchführung der Beseitigung wird durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKBA) wahrgenommen.
Die TKBA ist zu erreichen unter
Telefon: 0800-7793333