Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen. Der Verbraucherschutz beginnt dort, wo Lebensmittel im Betrieb gewonnen werden und muss sich über alle Verarbeitungs- und Verteilungsstufen bis hin zum Verbraucher erstrecken. Überwacht wird durch regelmäßige Betriebsbesichtigungen und Probennahmen auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie beispielsweise dem Gesundheitsamt.
Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt diese durch.
Verbraucherinformationen und -beschwerden
Für Bürgerinnen und Bürger gibt es die Möglichkeit, gekaufte Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Artikel, freiverkäufliche Arzneimittel, Gefahrstoffe und sonstigen Bedarfsgegenstände zur Begutachtung einzureichen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht der berechtigten Verbrauchererwartung entsprechen. Gründe für eine Beschwerde können z.B. vorliegen, wenn ein Lebensmittel untypisch riecht oder schmeckt, offensichtlich verdorben ist, zu körperlichen Beschwerden geführt hat oder Kennzeichnungsmängel aufweist.
Mangelhafte Ware kann selbstverständlich im Geschäft selber reklamiert werden. Es ist jedoch auch möglich, den Mangel beim Amt für Verbraucherschutz des Landkreises Celle oder der Polizei anzuzeigen. Dazu sollten die Herkunft und das Kaufdatum der Ware bekannt sein. Das Lebensmittel selbst und die Verpackung, soweit vorhanden, können direkt im Amt abgegeben werden.
Da die Überprüfung im Handel erworbener, zweifelhafter Erzeugnisse von allgemeinem Interesse ist, wird die Untersuchung und Begutachtung, wenn berechtigt, kostenlos durchgeführt. Der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Proben, die aus privaten Gründen untersucht werden sollen, können dagegen nicht angenommen werden.
Dokumente:
- Verbraucherbeschwerde
- Was gehört aufs Etikett
- Temperaturanforderungen und -empfehlungen für Lebensmittel
Rechtsvorschriften Lebensmittelrecht
Seit dem 1. Januar 2006 gelten für Deutschland europäische Verordnungen, mit denen die Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln allgemein, die besonderen Anforderungen an Erzeugnisse tierischen Ursprungs und deren Überwachung mit direkter Rechtsverbindlichkeit für die Betriebe geregelt sind:
Für das nationale Lebensmittelrecht ist das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das am 07.09.2005 in Kraft getreten ist, maßgebend. Es basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und löst das bisherige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ab.
Dokumente:
- VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
- VERORDNUNG (EG) NR. 853/2004 vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Verlinkungen zu folgenden Unterseiten:
1. Meldepflicht der Lebensmittelunternehmer
2. Lebensmittelhygiene
3. Wildbrethygiene
Allgemeine Dokumente:
- Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1.1
- Futtermittelhygieneverordnung: Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer
- Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch: Was ändert sich im Lebensmittel- und Futtermittelbereich?
- Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (externer Link)
- Aktuelles aus dem Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (externer Link)
- Veränderungen im Schankanlagenrecht
- Lebensmittelrecht: Leitlinien zur Anwendung der neuen Verordnung
- Neue Kennzeichnungsvorschrift für Kosmetika
- Einverständnis für elektronische Übermittlung von Niederschriften
Kennzeichung/Kenntlichmachung
- Merkblatt über die Kennzeichnung bzw. Kenntlichmachung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deren Produkte in Lebensmitteln
- Merkblatt Kenntlichmachungspflicht auf Speisekarten
- Merkblatt Kenntlichmachung von Döner Kebab und ähnlichen Erzeugnissen bei loser Abgabe
- Merkblatt Kenntlichmachungspflicht
- Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
- Merkblatt Akkreditierte Labore für mikrobiologische Untersuchungen
- Merkblatt für die Vermarktung von frischem Obst und Gemüse
- Merkblatt Kennzeichnung von frischem Geflügel und Geflügelteilen
- Merkblatt zum gewerblichen Umgang mit Hühnereiern
- Merkblatt Rindfleischetikettierung
- Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen
Tabakerzeugnisse/Zigaretten
- Merkblatt Auszüge rechtlicher Vorgaben für E-Zigaretten und nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten
- Merkblatt Auszüge rechtlicher Vorgaben für Wasserpfeifentabak
- Merkblatt Handel mit Wasserpfeifentabak
- Arzneimittel außerhalb von Apotheken
- Merkblatt Handel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
- Anzeige Anwendung von oder Handel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken