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Verbraucherinformationen und -beschwerden

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es die Möglichkeit, gekaufte Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Artikel, freiverkäufliche Arzneimittel, Gefahrstoffe und sonstigen Bedarfsgegenstände zur Begutachtung einzureichen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht der berechtigten Verbrauchererwartung entsprechen. Gründe für eine Beschwerde können z.B. vorliegen, wenn ein Lebensmittel untypisch riecht oder schmeckt, offensichtlich verdorben ist, zu körperlichen Beschwerden geführt hat oder Kennzeichnungsmängel aufweist.

Mangelhafte Ware kann selbstverständlich im Geschäft selber reklamiert werden. Es ist jedoch auch möglich, den Mangel beim Amt für Verbraucherschutz des Landkreises Celle oder der Polizei anzuzeigen. Dazu sollten die Herkunft und das Kaufdatum der Ware bekannt sein. Das Lebensmittel selbst und die Verpackung, soweit vorhanden, können direkt im Amt abgegeben werden.

Da die Überprüfung im Handel erworbener, zweifelhafter Erzeugnisse von allgemeinem Interesse ist, wird die Untersuchung und Begutachtung, wenn berechtigt, kostenlos durchgeführt. Der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Proben, die aus privaten Gründen untersucht werden sollen, können dagegen nicht angenommen werden.

Dokumente:

  • Verbraucherbeschwerde
  • Was gehört aufs Etikett
  • Temperaturanforderungen und -empfehlungen für Lebensmittel