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Der Kreistag

Der Landkreis Celle handelt durch seine Organe. Der Kreistag ist das oberste und für die Willensbildung im Landkreis wichtigste Organ. In erster Linie obliegt ihm die Ausübung der dem Landkreis übertragenen Hoheitsgewalt.

Nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz geht der Kreistag als die Vertretung des Volkes aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor. Da für die Wahl des Kreistages dieselben Grundsätze wie für die Wahl des Bundestages und des Landtages gelten, wird der Kreistag fälschlicherweise als "Kreisparlament" bezeichnet, ist jedoch kein Parlament im staatsrechtlichen Sinne. Ebenso wie die Länder bilden auch die Kreise einen Teil der vollziehenden Gewalt der Länder. Der Kreistag stellt ein Verwaltungsorgan dar. Die Kreistagsabgeordneten sind folglich keine "Berufspolitiker", sondern den ehrenamtlich Tätigen gleichgestellt.
Aufgabenkatalog: Die Angelegenheiten, für die der Kreistag ausschließlich zuständig ist, findet man in § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz.

Der Kreistag wird vom Landrat einberufen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Einladung erfolgt unter anderem durch amtliche Bekanntmachung.

Die Zahl der Kreistagsabgeordneten ist nach Größenklassen der Landkreise gestaffelt. Der Kreistag des Landkreises Celle setzt sich aus 58 Abgeordneten und dem hauptamtlichen Landrat zusammen. (Mitglieder des Kreistages).