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Der Kreisausschuss

Der Kreissausschuss ist ein weiteres Organ des Landkreises. Er besteht aus 10 stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten und dem Landrat als Vorsitzenden. Seine Mitglieder werden vom Kreistag nach der Stärke der Fraktionen und Gruppen durch Beschluss festgestellt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gibt es beratende Mitglieder aus Fraktionen, die keinen stimmberechtigten Sitz im Kreisausschuss haben sowie den Dezernatsleitungen des Landkreises.

Der Kreisausschuss besitzt eigene Zuständigkeiten und kann als Schaltstelle für die Erfüllung der Kreisaufgaben angesehen werden. Aufgrund seiner geringen Mitgliederzahl und der Möglichkeit, kurzfristig zusammentreten zu können, ist er besonders in der Lage, Beschlüsse zu fassen, die unter der Bedeutung des Kreistages liegen und nicht ausdrücklich dem Landrat zugewiesen sind. Er trifft in diesem Rahmen in erheblichem Umfange Verwaltungsentscheidungen, insbesondere über alle größeren Aufträge und über fast alle wichtigen Verträge. Die Wahlperiode des Kreisausschusses ist mit der des Kreistages identisch (Mitglieder des Kreisausschusses).
Der Kreisausschuss wird vom Landrat einberufen. Die Sitzungen des Kreisausschusses sind nicht öffentlich.