Inhalt

Was können wir für Sie tun?

Eine Gleichstellungsbeauftragte brauche ich zum Beispiel...

Wenn ich mich als Frau benachteiligt fühle...

Wenn ich nach meiner Elternzeit bei meiner Rückkehr in den Beruf lieber halbtags arbeiten möchte...

Wenn ich nicht leistungsgerecht bezahlt werde

Wenn ich alleinerziehend bin und vor lauter "Ämterstress" schon gar nicht mehr weiß, was ich alles noch zu regeln habe

Wenn ich eine Führungsposition bekleiden möchte, die dann doch wieder ein Kollege bekommen hat...

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Usw., usw., usw....

Das Frauenbüro bietet Frauen in allen Lebenslagen Hilfestellung an, um das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Wir stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung und setzen uns gezielt für die Interessen von Frauen ein. Vereinbaren Sie einen Termin.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises ...
  • setzt sich für Frauen und Mädchen ein und vertritt ihre Interessen innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • geht Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit Gleichstellungsfragen nach und regt Gesetzesänderungen an
  • setzt sich innerhalb der Kreisverwaltung ein: z.B. für die Einstellung von mehr Frauen in gehobenen Positionen
  • wirkt an Ausschuss- und Kreistagsvorlagen unter Gleichstellungsaspekten mit
  • arbeitet in Gremien der verschiedensten Bereiche mit - von "A" wie Assessment-Center-Auswahl bis "V" wie Verwaltungsreform
  • bietet Beratungsgespräche zu Gleichstellungsfragen innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung an
  • hält Kontakt zu und informiert über Frauengruppen, - institutionen und -initiativen, Unternehmen und Gewerkschaften, Arbeitsverwaltung, schulische und kirchliche Einrichtungen
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen durch
  • arbeitet mit allen an Gleichstellungsfragen interessierten Menschen und Gruppen zusammen