Trennungs- und Scheidungsberatung
„Eltern bleiben Eltern“
Die Trennungs- und Scheidungsberatung ist ein eigenständiger Arbeitsbereich des Jugendamtes.
Trennung und Scheidung sind mit Verunsicherungen verbunden und haben einschneidende Veränderungen für Kinder und Eltern zur Folge.
Es wird mit den Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach tragfähigen Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Die Trennungs- und Scheidungsberatung bietet Eltern Beratung und Unterstützung
- in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens
- in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge
- bei der Ausgestaltung des Umgangs zum Wohle des gemeinsamen Kindes/ der gemeinsamen Kinder
Das Jugendamt ist gesetzlich zur Mitwirkung an Verfahren vor dem Familiengericht verpflichtet.
Rechtsgrundlage
§ 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
und
§ 18 SGB VIII – Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Unsere Ansprechsprechpartner finden Sie unter: Link auf Ansprechpartner des Jugendamtes
Weitere Informationen: