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Anträge mit Hinweisen

Jeder Antrag ist bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis einzureichen (Beispiel: Erstattungsanträge für das Schuljahr 2021/2022 können bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden). Eine Erstattung ist grundsätzlich nur mit Vorlage der Originalfahrkarten möglich.

Es erfolgt keine Versendung einer Eingangsbestätigung oder eines Bewilligungsbescheides an den Antragsteller. Der Erstattungsbetrag wird unter Angabe des Verwendungszwecks (sbk, Vorname der/s Schülerin/s, Bearbeitungsnummer, Wohnort, abgerechnete Monate) auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Auch dies erfolgt automatisch und ohne Bestätigung.

Bitte achten Sie darauf, den richtigen Antrag vollständig auszufüllen. Wird ein falscher Antrag verwendet oder ist der Antrag unvollständig, kann dieser nicht bearbeitet werden und wird an Sie zurückgesendet.

Bitte füllen Sie jeweils einen Antrag pro Kind aus.

Erstattungsanträge zum Downloaden

Allgemeinbildende Schulen

(Primar- und Sekundarbereich I: Klasse 1 bis 10 der Grundschule, Oberschule, Gesamtschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium und Förderschule):

Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu allgemeinbildenden Schulen Stand 01/2026

Berufsbildende Schulen

(BBS I-IV, darunter Berufseinstiegsschule und Berufsfachschule):

Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten berufsbildende Schuler Stand 01/2026

Digitaler Antrag für die Erstattung von Schülerfahrkarten

Sekundarbereich II

Seit dem 01.01.2020 erhalten Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II (das heißt ab Klasse 11 der weiterführenden Bildung) 20 % der entstandenen Beförderungskosten erstattet.

Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für den Sekundarbereich Stand 01/2026

Schul-/ Betriebspraktika

Schul- und Betriebspraktika können ebenfalls erstattet werden. Freiwillige Praktika werden nicht erstattet!

Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei Schul- und Betriebspraktika Stand 01/2026

Hinweise für die Abrechnung von Schülerbeförderungskosten ab Oktober 2022