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Schülerunfall- und Haftpflichtversicherungsangelegenheiten

Bei einem Unfall während der Schulzeit wird das Sekretariat der Schule alles Weitere in die Wege leiten. Grundsätzlich sind die Schüler/innen versichert:

  • während des Unterrichts, der Pausen und der Schulveranstaltungen
  • auf den direkten Wegen zwischen der Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem eine schulische Veranstaltung stattfindet. Es ist unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat.