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Sozialamt

Der Landkreis Celle nimmt durch sein Sozialamt die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (Eingliederungshilfe) und XII (Sozialhilfe) wahr, für die er als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe zuständig bzw. vom überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe (Land Niedersachsen) herangezogen ist und beteiligt seine Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie den Gemeindefreien Bezirk Lohheide an der Aufgabenerfüllung. Letzteres gilt auch für die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Darüber hinaus führt das Sozialamt die Prüfung und das Controlling für das Jobcenter im Landkreis Celle durch.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige können Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II haben. Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind einerseits Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und andererseits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese Leistungen werden im Jobcenter im Landkreis Celle an den Standorten Celle und Hermannsburg erbracht. Menschen mit Wohnsitz in Bergen, Faßberg, Hermannsburg, Unterlüß und dem Gemeindefreien Bezirk Lohheide, denen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zustehen, müssen zur Zweigstelle des Jobcenters nach Hermannsburg. Die Menschen aus den übrigen kreisangehörigen Kommunen finden ihre Ansprechpartner in den Räumen des Jobcenters in Celle.