Verfahrensablauf
Sie müssen die Grundsicherung durch ein formloses Schreiben oder persönlich bei dem Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde beantragen. Diese wird Ihnen einen Sozialhilfe-Grundantrag aushändigen oder zuschicken. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Sofern Sie keine Rente wegen dauerhafter und voller Erwerbsminderung beziehen und auch nicht in einer Werkstätte für behinderte Menschen beschäftigt sind, veranlasst die zuständige Stelle die Feststellung der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Bei der Erstbewilligung beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, wenn die Voraussetzungen innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden.