Vorraussetzungen
Anspruch auf existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen hat derjenige, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus seinem einzusetzenden Einkommen und Vermögen decken kann. Es handelt sich um das Grundprinzip aller bedarfsabhängigen existenzsichernden Sozialleistungen.
Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Wohn- und Betreuungsvertrag über Ihre Unterkunft abgeschlossen haben und vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ein gültiges Kostenanerkenntnis vorlegen können.