Zuständige Stelle
Die existenzsichernden Leistungen, sowohl der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII als auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden zentral von dem Sachgebiet „Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen“ im Sozialamt des Landkreises Celle bearbeitet.