Fristen und weitergehende Informationen
Fristen:
Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte die gesundheitliche Beratung
- bei einem Alter ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate (Ausnahme: im Rahmen der Übergangsregelung für 24 Monate)
- bei einem Alter unter 21 Jahren alle sechs Monate
wahrzunehmen.