Inhalt

Fristen und weiterführende Informationen

Fristen:

Ihr Antrag muss vollständig bis spätestens bis zum 10.01. bzw. 10.08. eines Jahres vorliegen.

Weiterführende Informationen:

Weitere Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz finden auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.