Inhalt

Mitführung von Medikamenten ins Ausland - Bescheinigung

Verschriebene Betäubungsmittel können für die Dauer einer Reise in angemessener Menge als persönlichen Reisebedarf ins Ausland mitgenommen werden. Hierzu müssen Sie eine beglaubigte Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes vorweisen können. Die Beglaubigung der Unterlagen erfolgt im Gesundheitsamt.

  • Für Reisen in alle anderen Länder wird folgendes Dokument benötigt:

Bei Reisen in Länder, die nicht Teil des Schengener Abkommens sind, sollten Sie sich zusätzlich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Informationen erhalten Sie bei der diplomatischen Vertretung Ihres Reiselandes in Deutschland

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 28,50 € an.

Weiterführende Information

Über Reisen mit Betäubungsmitteln erhalten Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Unterlagen und Dokumente

Unterlagen:

Das von der Ärztin/dem Arzt ausgefüllte, unterschriebene und mit einem Stempel versehene Dokument muss vorgelegt werden.

Dokumente:

Keine

Rechtsgrundlage

Fristen

Vorherige Terminvereinbarung notwendig

Kontakt

Herr Carsten Bauer

Amt 50
Amt 50 -

Rendi Aclan

Amt 50
Amt 50 - Sekretariat Amtsärztlicher Dienst