Todesbescheinigungen
Der Landkreis Celle erhält die Todesbescheinigungen aller Verstorbenen. Diese werden hier auf ihre Richtigkeit und Plausibilität geprüft.
Sollten sich Hinweise auf einen unnatürlichen Tod ergeben, wird dies von der Polizei genauer überprüft.
Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Todesumstände haben, haben die Möglichkeit, diese gegenüber dem Landkreis auf Antrag geltend zu machen. Sie erhalten dann Einsicht in die Todesbescheinigung bzw. erhalten eine Auskunft über den Inhalt.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.