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Antrag Bienenwanderung

Zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutz der Belegstellen im Landkreis Celle hat der Landkreis Celle für das Kreisgebiet (mit Ausnahme der Stadt Celle) eine entsprechende Verordnung erlassen. Für das Gebiet der Stadt Celle besteht eine entsprechende Verordnung der Stadt Celle. Nach diesen Verordnungen bedarf, wer seine Bienenvölker im Landkreis Celle außerhalb des ständigen Aufstellungsortes (Dauerstand) aufstellen will, der Genehmigung. Ein Bienendauerstand ist dadurch gekennzeichnet, dass dort mindestens ein Bienenvolk überwintert wird. Anträge sind beim Veterinäramt des Landkreis Celle zu stellen. Dem Antrag ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis über die Freiheit der Bienen von bösartiger Faulbrut (AFB) gem. § 5 Bienenseuchen-Verordnung beizufügen.


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