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Bestehen Anzeigepflichten für Arzneimittel außerhalb von Apotheken

Betriebe, die im Landkreis Celle (einschließlich Stadt Celle) eine oder mehrere der nachstehenden Tätigkeiten ausüben, haben Beginn, Veränderungen und Aufgaben beim Landkreis Celle anzuzeigen:

Für die Anzeige kann das Formblatt "Anzeige Anwendung von oder Handel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken" verwendet werden.

Weitergehende Informationen können dem Merkblatt "Handel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken" entnommen werden.