Wie sind die Arzneimittel anzuwenden
Die vom Tierarzt verschriebenen oder abgegebenen Arzneimittel dürfen nur gemäß der tierärztlichen Behandlungsanweisung für die betreffenden Tiere des jeweiligen Behandlungsfalles angewendet werden. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in Apotheken erworben werden und nicht aufgrund einer tierärztlichen Behandlungsanweisung angewendet werden, müssen für die zu behandelnde Tierart zugelassen sein und dürfen nur für die in der Packungsbeilage angegeben Tierarten und den dort gelisteten Anwendungsgebieten in den dort ebenfalls angegeben Dosierungen angewendet werden.