Arzneimittelrechtliche Pflichten des Tierhalters bzw. Tierarztes
Für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, hat der Gesetzgeber arzneimittelrechtliche Regeln hinsichtlich der Anwendung, Abgabe und Dokumentation von Arzneimitteln für den Tierarzt normiert. Wesentliche Pflichten können dem „Merkblatt Arzneimittelrechtliche Pflichten des Tierarztes“ entnommen werden.