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Wildbrethygiene

Heimisches Wild ist eine echte Spezialität und ein hochwertiges Nahrungsmittel. Damit es diese Auszeichnung verdient, ist eine fachgerechte Behandlung unabdingbar. Die richtige Fleischverwertung beginnt beim überlegten, sauberen Schuss und endet erst, wenn das Wildfleisch als ein sicheres Lebensmittel in der Küche ankommt. Sobald wie möglich nach dem Schuss wird „aufgebrochen“, d.h. der Jäger öffnet die Bauchdecke des erlegten Stückes und entnimmt die Organe. Hierbei werden die entnommenen Organe auf auffällige Merkmale, die darauf schließen lassen, dass das Wildfleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte, hin untersucht.

Um Wild als Nahrungsmittel vermarkten zu können, müssen bestimmte Hygienevorschriften des Lebensmittelhygienerechts auch im jagdlichen Bereich beachtet werden. Was die Jägerin / der Jäger beim Umgang und der Vermarktung von Wildbret zu beachten hat und welche Anforderungen sich für die einzelnen Vermarktungsformen ergeben, kann in den nachstehenden Merkblättern nachgelesen werden. Mit den Formularen wird eine Möglichkeit geboten, die erforderliche Dokumentation zu erfüllen.

Unabhängig von der Einhaltung der Hygienevorschriften haben Jäger sich beim Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz zwecks Registrierung zu melden, wenn sie auf eigene Rechnung Wild abgeben oder Wildbret zerwirkt vermarkten.

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