Inhalt

Bildungszuschuss

Eine Ermäßigung der Kursgebühren ist möglich.

Sind Sie

  • in Elternzeit (auch für Männer)
  • Berufsrückkehrer/in nach der Familien- oder Pflegezeit (auch für Männer)
  • geringfügig beschäftigt im Minijob (max. 450 €/Monat) oder Midijob (max. 850 €/Monat)
  • Erwerbslos (ohne Leistungsbezug nach SGB II und SGB III)
  • Existenzgründerin oder selbstständig (nach Absprache)
  • Mitarbeiterin in einem ÜBV Mitgliedsunternehmen

dann können Sie einen Antrag auf Bildungszuschuss bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle stellen.

Bei den Kooperationskursen der Volkshochschule Celle und FaBi ist zunächst von Ihnen die Kursgebühr in Gesamthöhe direkt dorthin zu überweisen.

  • Der Antrag auf Bildungszuschuss muss bis zum Kursbeginn gestellt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 50 % je Seminar, aber max. 200,- Euro pro Jahr und Person. Das Budget ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Ermäßigung besteht nicht. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Für Mitarbeiterinnen von ÜBV Unternehmen beträgt der Zuschuss 30% der Kursgebühren.
  • Der Bildungszuschuss ist gebunden an das Ausfüllen eines "Statistischen Datenblatts" der EU.
  • Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung in Kopie - unter Angabe Ihrer Bankverbindung.

Das Antragsformular für den Bildungszuschuss erhalten Sie direkt bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne, rufen Sie uns an: 05141 / 916 - 8021.