Inhalt

Qualifizierung

Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle bietet gezielte Weiterbildungsangebote für Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen:

  • Mütter in Elternzeit,
  • Berufsrückkehrerinnen nach Familien- oder Pflegezeit,
  • erwerbslose Frauen,
  • berufstätige Frauen, die sich beruflich neu orientieren wollen,
  • Existenzgründerinnen.

Wenn Sie neue berufliche Perspektiven erarbeiten oder den ständig wandelnden Ansprüchen des Arbeitsmarktes genügen möchten und Fortbildungen dafür nutzen wollen, sprechen Sie uns an.

Wir bieten eigene Qualifizierungsmaßnahmen an und in Kooperation. Das aktuelle Programm finden Sie hier: Programm Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft 2024

Für die Kooperationskurse der VHS melden Sie sich bitte direkt dort an Volkshochschule Celle.

Hinweise zum Bildungszuschuss

Eine Ermäßigung der Kursgebühren ist möglich.

Sind Sie

  • in Elternzeit
  • Berufsrückkehrer/in nach der Familien- oder Pflegezeit
  • geringfügig beschäftigt in Minijob oder Midijob
  • Erwerbslos, ohne Leistungsbezug nach SGB II und SGB III, wenn eine Förderung durch ein anderes Programm ausgeschlossen ist,
  • Existenzgründerin oder selbstständig (nach Absprache),
  • Mitarbeiterin in einem ÜBV Mitgliedsunternehmen,

dann können Sie einen Antrag auf Bildungszuschuss bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle stellen.

Bei den Kooperationskursen der Volkshochschule Celle ist zunächst von Ihnen die Kursgebühr in Gesamthöhe direkt dorthin zu überweisen.

Der Antrag auf Bildungszuschuss muss bis zum Kursbeginn gestellt werden.

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Qualifizierungsberatung in der Ko-Stelle. Dies ist jederzeit kurzfristig und telefonisch unter der Tel. 05141/916 8021, online oder per E-Mail an frauenundwirtschaft@lkcelle.de möglich.
  • Der Zuschuss beträgt 50 % je Seminar, aber NEU ab 2021 max. 300,- Euro pro Jahr und Person. Das Budget ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Ermäßigung besteht nicht. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Für Mitarbeiterinnen von ÜBV Unternehmen beträgt der Zuschuss 30% der Kursgebühren.
  • Der Bildungszuschuss ist gebunden an das Ausfüllen eines "Statistischen Datenblatts" der EU.

Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung in Kopie.

Das Antragsformular für den Bildungszuschuss können Sie hier:

Antrag auf Bildungszuschuss

als pdf-Datei runterladen oder direkt bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle, Biermannstraße 29, 29221 Celle, erhalten.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne, am besten rufen Sie uns an: 05141 / 916 - 8021.