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Flexible Gestaltung der Arbeitszeit und Arbeitsform

Der Landkreis Celle bietet Ihnen vielfache Möglichkeiten, Ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei ein großes Anliegen.

Erfahren Sie hier mehr!

Flexibler Gleitzeitrahmen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mit Ausnahme der im Schichtdienst beschäftigten Personen – haben die Möglichkeit Ihre Arbeitszeit innerhalb des vorgegebenen Gleitzeitrahmens frei festzulegen.

Montags bis freitags kann zwischen 6:30 Uhr und 19:30 gearbeitet werden.Auch die Pausen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraumes frei wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen erfolgt, so dass die Kreisverwaltung für Bürgerinnen und Bürger immer erreichbar ist.

Arbeitszeitkonto

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt elektronisch. Mehrstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, über das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Zeitrahmen von -20 bis +100 Stunden frei verfügen können.

Mehrstunden können nach Absprache mit Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten flexibel ausgeglichen werden, z. B. als zusammenhängende freie Tage oder verkürzte Arbeitstage.

Teilzeitarbeitsmodelle

Rund ein Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Celle geht einer Teilzeitbeschäftigung nach.

Die reduzierte Arbeitszeit kann hierbei

  • auf alle fünf Tage gleichmäßig verteilt werden oder
  • ungleichmäßig verteilt werden, so dass ganze Arbeitstage zu freien Tagen werden.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich zu gewährleisten, wird mit Teilzeitanträgen großzügig verfahren. Hierin eingeschlossen sind auch Teilzeitanträge zur häuslichen Pflege von Angehörigen.

Alternierende Telearbeit und mobile Arbeit

Der Landkreis Celle bietet neben der zeitlichen Flexibilität auch verschiedenene Modelle zur örtlich flexiblen Arbeit an.

Im Rahmen der alternierenden Telearbeit arbeiten derzeit ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zu festgelegten Zeiten von zuhause aus. Dies können ganze Tage oder z.B. die Nachmittagsstunden sein. Mit den Telearbeiterinnen und Telearbeitern werden individuelle Vereinbarungen geschlossen, in denen unter anderem die Kommunikationszeiten und Anwesenheitstage festgelegt werden.

Aus dienstlichen oder privaten Gründen kann es auch erforderlich sein, wiederholt situativ und zu unregelmäßigen Zeiten außerhalb der Dienststelle zu arbeiten. Für diese Fälle bietet der Landkreis Celle die Möglichkeit der mobilen Arbeit von zuhause oder unterwegs. Für die mobile Arbeit wird ebenfalls eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Zeiten der mobilen Arbeit werden gemeinsam mit den Führungskräften abgestimmmt.

Besteht lediglich der Bedarf einen einzelnen Tag von zuhause aus zu arbeiten, kann gelegentliche Zuhausearbeit mit der/dem Vorgesetzen abgesprochen werden. Dieses niedrigschwellige Angebot ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf kurzfristige Ereignisse zur reagieren.

Alternierende Telearbeit, mobile Arbeit und gelegentliche Zuhausearbeit führen zu einem hohen Maß an Flexibilität und bietet die Möglichkeit das Berufs- und Privatleben bestmöglich zu vereinbaren.