Flexibler Gleitzeitrahmen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mit Ausnahme der im Schichtdienst beschäftigten Personen – haben die Möglichkeit Ihre Arbeitszeit innerhalb des vorgegebenen Gleitzeitrahmens frei festzulegen.
Montags bis freitags kann zwischen 6:30 Uhr und 19:30 gearbeitet werden.Auch die Pausen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraumes frei wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen erfolgt, so dass die Kreisverwaltung für Bürgerinnen und Bürger immer erreichbar ist.