Duales Studium Verwaltungswissenschaft
Studieren, gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln und Geld verdienen? Das ist während des dualen Studiums Verwaltungswissenschaft (Bachelor of Arts) möglich! Während der dreijährigen Studiendauer wirst Du im sogenannten Vorbereitungsdienst in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Celle ernannt.
Theoretische und praktische Zeiten
Das dreijährige Studium gliedert sich in theoretische und praktische Studienzeiten. Rund zwei Drittel der Ausbildungszeit studierst Du an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen. Dort belegst Du rechtswissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Seminare. Du lernst so u.a. das Zivilrecht, die rechtswissenschaftliche Methodenlehre, das Public Management oder sozialwissenschaftliche Inhalte kennen.
Das Studium findet in kleinen Gruppen wöchentlich wechselnd halbtägig am Vor- oder Nachmittag statt. Darüber hinaus sind auch Zeiten des Selbststudiums und der Vor- und Nachbereitung abzuleisten.
Währen der Praxisphasen bist Du in vier verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung eingesetzt. Dabei bist du zum Beispiel im Landratsbüro, im Amt für Bauen und Kreisentwicklung oder im Amt für Finanzwirtschaft tätig. In jedem Amt steht Dir ein/e Ausbildungsbetreuer/in als Ansprechperson zur Seite. Zu Beginn des Studiums erhältst Du auch eine Patin oder einen Patin, die/der Dich in jeglichen Fragen zum Studium unterstützt.
Einen weiteren Abschnitt Deiner Ausbildung wirst Du auch bei einer anderen frei wählbaren Behörde absolvieren. Dies kann auch eine Verwaltung im Ausland sein.
Einstellungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind ein (Fach-)Abitur, die Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
Zudem sind für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Du musst Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Darüber hinaus müssen die charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung gegeben und eine beamtenrechtlich vorgegebene Altersgrenze eingehalten sein (z. Zt. 40. Lebensjahr bzw. 45. Lebensjahr bei Schwerbehinderung).
Arbeitszeit, Urlaub und Besoldung
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast Du in den Praxiszeiten eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und 30 Tage Urlaub im Jahr.
Ihre Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Aktuell erhältst Du monatliche Bezüge in Höhe von 1.319,74 €. Beim Vorliegen der Voraussetzungen werden auch Familien- und Kinderzuschläge gewährt.
Wir haben ein großes Interesse an der Weiterbeschäftigung unserer Nachwuchskräfte. Nach dem Studium möchten wir Dich deshalb im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe weiter bei uns beschäftigen bevor wir Dich dann im Regelfall nach drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernennen werden.