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Was verdiene ich während des dualen Studiums? Kommen Kosten auf mich zu?

Die Besoldung der Beamtenanwärter/innen richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Dementsprechend erhalten sie während ihrer Ausbildung als Kreisinspektoranwärter/in einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.219,74 €.

Kosten entstehen Ihnen durch Ihren eigenen Lebensunterhalt und die üblichen Kosten, z.B. Benzin für Ihr Auto oder das Zugticket für den Weg zur Arbeit. Die Studiengebühren zahlt der Landkreis Celle.