Inhalt

Welche Einstellungsvoraussetzungen benötige ich?

Sie benötigen den Hauptschulabschluss und einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf:

  • Koch/Köchin mit Fortbildungsprüfung Küchenmeister/in,
  • Diätkoch/Diätköchin
  • Restaurantfachfrau/-mann mit Fortbildungsprüfung Serviermeister/in
  • Hotelfachfrau/-mann mit Fortbildungsprüfung Hotelmeister/in
  • Diätassistent/in mit Fortbildungsprüfung Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
  • Fleischer/in mit Fortbildungsprüfung Fleischermeister/in
  • Bäcker/in mit Fortbildungsprüfung Bäckermeister/in
  • Konditor/in mit Fortbildungsprüfung Konditormeister/in
  • Hauswirtschafter/in mit Fortbildungsprüfung Hauswirtschaftsmeister/in
  • Molkereifachfrau/-mann mit Fortbildungsprüfung Molkereimeister/in
  • Fachfrau/-mann für Systemgastronomie mit Fortbildungsprüfung Betriebsleiter/in
  • Fachrichtung Hotel und Gaststätten (staatlich geprüft)
  • Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Süßwarentechnik, Fruchtsafttechnik u.a. mit Meisterausbildung bei der IHK zur/zum Industriemeister/in für u.a. Süßwaren und Lebensmitteltechnik

Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind weitere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Darüber hinaus müssen die charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung gegeben und eine beamtenrechtlich vorgegebene Altersgrenze eingehalten sein (z. Zt. 40. Lebensjahr bzw. 45. Lebensjahr bei Schwerbehinderung).