Beratung und Erziehungshilfen
Unsere Beratungsleistung reicht von Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder Jugendlichen. Unser Ziel ist es, Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen. und Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen zu helfen. Dazu gehört auch die Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern zur Entwicklung einvernehmlicher Sorgerechtsregelungen bei Trennung und Scheidung.
Für einen ersten Überblick zum Thema Trennung und Scheidung können Sie hier den Celler Wegweiser bei Trennung und Scheidung herunterladen:
pdf-Datei zum Download
Natürlich können sich auch Kinder und Jugendliche selbst an uns wenden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen oder sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden.
Wir beraten Sie außerdem in Adoptionsangelegenheiten, egal ob Sie ein Kind adoptieren wollen, ein Kind zur Adoption freigeben wollen, oder selbst adoptiert sind.
Die Beratung wird grundsätzlich von qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Allgemeinen Sozialen Dienst und im Pflegekinderdienst durchgeführt. Ein spezielles Beratungsangebot finden Sie noch in unserer Erziehungsberatungsstelle
Wenn Sie sich hilfesuchend an uns gewendet haben, kann es sein, dass wir Ihrer Familie oder einzelnen Familienangehörigen nach ausführlicher Beratung eine mehr oder weniger intensive Betreuung für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Die Betreuung kann entweder direkt in Ihrer Familie erfolgen, oder auch in entsprechenden Tageseinrichtungen. Diese vorübergehende Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe oder familienergänzende Hilfe gedacht (Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe)
Sollten wir im Verlauf der Beratungsgespräche feststellen, dass eine zeitweise Unterbringung Ihres Kindes unumgänglich ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit suchen. Mit Kinderheimen, Pflegefamilien, Jugendwohngruppen und den sonstigen betreuten Wohnformen stehen uns dafür unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung.
Sie können sich übrigens auch an uns wenden, wenn Sie als Pflegefamilie ein Kind aufnehmen wollen. Unser Pflegekinderdienst berät Sie gern.
Wichtig ist: Erziehungshilfemaßnahmen veranlassen wir nur, wenn Sie es beantragt haben!
Gegen Ihren Willen können wir nur durch Gerichtsentscheidung bei massiver Gefahr für das Kindeswohl tätig werden. Das müssen wir (zum Glück) sehr selten.
Erziehungshilfe kostet uns viel Geld. Sie müssen daher damit rechnen, dass Sie eventuell zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen unsere Abrechnungsstelle Wirtschaftliche Jugendhilfe
Unsere Beratungsleistung ist aber immer kostenlos!