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Elterngeld

Mütter und Väter haben mit der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Je nach Familiensituation gibt es mit Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus verschiedene Varianten der Inanspruchnahme.

Detaillierte Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und über den

Link zur Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wann und wo beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen (örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle, in deren Stadt bzw. Landkreis sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet) Elterngeldstelle beantragt werden. Dies sollte möglichst bald nach der Geburt des Kindes erfolgen, da Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist.

Online-Antrag für Geburten bis 31.03.2024

Online-Antrag für Geburten ab 01.04.2024

Elterngeldstelle für Antragsteller aus dem Landkreis Celle - ohne Stadt Celle:

Landkreis Celle

Trift 26
29221 Celle



Welche Unterlagen werden benötigt?

Sämtliche Unterlagen – außer die Geburtsurkunde – als Kopie einreichen!

Immer beizufügen:

  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld im Original (keine Kopie!)
  • Pass / Bescheinigung der Ausländerbehörde (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
  • letzter Steuerbescheid vom Finanzamt

Arbeitslose:

  • Endgültige Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und Dauer der Mutterschaftsgeldzahlung bzw. Negativbescheinigung
  • ALG II Bescheid
  • ALG I Bescheid plus Aufhebungsbescheid

Arbeitnehmer mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld:

Mutter:

  • Endgültige Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und Dauer der Mutterschaftsgeldzahlung
  • Gehaltsabrechnungen zwölf Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist
  • Zwei Gehaltsabrechnungen während der Mutterschutzfrist (Nachweis Arbeitgeberzuschuss)
  • Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber
  • Prognose über die Arbeitszeit und die Höhe des laufenden Steuerbruttos nach Geburt (wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird)

Vater:

  • Gehaltsabrechnungen zwölf Monate vor Geburt
  • Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber
  • Prognose über die Arbeitszeit und die Höhe des laufenden Steuerbruttos nach Geburt (wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird)

Beamte, Soldaten:

  • Gehaltsabrechnungen zwölf Monate vor Geburt
  • alle Gehaltsmitteilungen bis zum Ende der Mutterschutzfrist
  • Schreiben vom Arbeitgeber über das Ende der Mutterschutzfrist
  • Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber
  • schriftlicher Nachweis von der privaten Krankenkasse, ob Mutterschaftsgeld ähnliche Zahlungen (Dauer und Höhe der Zahlung) erfolgt sind
  • Prognose über die Arbeitszeit und die Höhe des laufenden Steuerbruttos nach Geburt (wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird)

Selbstständige, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft:

  • Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt Ihres Kindes;
  • Alternativ: Einnahme-Überschuss-Rechnung / Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung / Gewinn- und Verlustrechnung (wenn während des Elterngeldbezugs Einnahmen erzielt werden)


Dieses ist eine allgemeine Zusammenfassung der benötigten Unterlagen. Da alle Elterngeldanträge individuell bearbeitet werden, ist es in Einzelfällen möglich, dass die Elterngeldstelle ergänzende Unterlagen anfordern muss.

Ergänzende Informationen Datenschutz Elterngeldstelle