Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe wird bei Strafverfahren gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre) automatisch beteiligt. Wir begleiten die Betroffenen durch das Strafverfahren und informieren Gericht und Staatsanwaltschaft über Entwicklung und das soziale Umfeld der jugendlichen und heranwachsenden Täterinnen und Täter. Dabei sind wir weder deren Verteidiger noch Ankläger. Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, in das Jugendstrafverfahren die erzieherischen Aspekte einzubringen, um dem Gericht zu helfen, individuell und damit besonders wirksam zu reagieren, damit eine Wiederholung der Straftat verhindert wird.
Wir führen in geeigneten Fällen auch einen Täter-Opfer-Ausgleich durch. Häufiger ist aber die Umsetzung und Betreuung gerichtlicher Weisungen nach der Hauptverhandlung unsere Aufgabe. Natürlich können Sie sich aber auch außerhalb eines Strafverfahrens an die Mitarbeiter derJugendgerichtshilfe wenden, wenn Sie Fragen zu Jugendkriminalität und Jugendstrafverfahren haben.