Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Form der Unterstützung kann der Elternteil, dem die alleinige Personensorge für ein minderjähriges Kind zusteht, in Anspruch nehmen. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, ist der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, antragsberechtigt.
Die Beistandschaft tritt durch einfachen schriftlichen Antrag ein und kann auf die gleiche Weise jederzeit wieder beendet werden. Der Antrag ist bei dem für den Wohnort des Kindes zuständigen Jugendamt zu stellen.
Das Jugendamt überträgt die Aufgaben eigens dafür vorgesehen Mitarbeitern, den so genannten „Beiständen“.
Die Beistände nehmen dann unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:
- Feststellung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Da das Unterstützungsangebot sehr individuell auf das Kind abzustimmen ist, wird empfohlen, den Antrag persönlich mit dem zukünftigen Beistand abzusprechen.
Möchten Sie weitere Informationen oder haben Sie Fragen? So erreichen Sie uns:
Ihre Ansprechpartner/innen im Jugendamt des Landkreises Celle
Bitte vereinbaren Sie möglichst Gesprächstermine, um Wartezeiten zu vermeiden.